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Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 23.03.2007 21:30von wahwah (gelöscht)
Ich als doofe Hollaender versuche zu verstehen wan/was/wie zum TUEV oder Vollabnahme.
Das Licht geht bei mir aus wen ich Artikel 2345.234.34 Paragraf 25.54.32...... und das alles auf schwierig Deutsch geschrieben.
Verstehe nicht das Leute die so etwas bedenken es selbst noch verstehen.
Auf Internet hat jeder eine andere Meinung dazu und jeder weiss es besser als jeder andere.
Mein TUEV war in Juli 2005 ENDE.
Auto ist seit Oktober 2006 abgemeldet.
Muss ich jetzt Vollabnahme machen oder sagt die neue Regelung ab 01.03.2007 das ich nur TUEV oder HU machen muss?
Rob
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 23.03.2007 22:52von Eumelole • Meister der Kaltverformung | 9.164 Beiträge
super Deutschland scheiß gesetze
soviel ich weis sind da neue Gesetze raus gekommen oder kommen noch ....
es war auf jeden fall so wenn ein PKW länger als 18 Monate abgemeldet ist und du es wieder zulassen möchtest
brauchst du eine vollabnahme für diesen PKW !
Das heist er muß echt top sein praktisch wie ein neu wagen !
mehr weis ich auch nicht zur zeit aber vieleicht hat ja jemand anders noch ne antwort dazu ...
ich hoffe du findest da eine Lösung und bekommst den segen für den Jeep
http://olaf-macpol.fotoalbum-medion.de
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 24.03.2007 07:15von wahwah (gelöscht)
Ja, 18 Monate abgemeldet hab ich auch schon gehoert. Meine ist jetzt 6 Monate abgemeldet aber schon fast Zwei Jahre ueber TUEV..
Mal schauen ... Bringe meine 87-er auf jedenfall Heutenachmittag auf Anhaenger nach Willi...., weil ich glaube das Bremsen doch irgendwie funktionieren muessen vor TUEV ne..
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 24.03.2007 08:00von Eumelole • Meister der Kaltverformung | 9.164 Beiträge
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 24.03.2007 09:01von Nighthawk • Mädchen in den Modder schubser und alte Foren-Tipse | 6.660 Beiträge
Lach dem Ole seine funktionieren auch mit Tüv nicht !
Mein Wissensstand ist dieser !
Autos die über ein Jahr abgemeldet waren mußten eine Vollabnahme nach §21 STVzO machen
Nach dem neuen Gesetzt müssen soweit ich weiß Autos die jetzt länger wie 7 Jahre abgemeldet sind !
Wie es aber aussieht wenn der Tüv schon fast 2 Jahre abgelaufen ist weiß ich nicht , wobei man dafür nicht bestraft werden kann außer man wurde im Straßenverkehr erwischt !
Bei 6 Monaten weiß ich , daß mir der Tüv damals nur zurückdatiert wurde und ich dann nach 1.5 Jahren wieder hin mußte !
Aber der einfachste Weg ist immer, kurz am Telefon den Tüv anrufen wo Du hinfahren möchtest !
Wobei die Vollabnahmen doch glaube ich auch noch bei unter 100 Euro ist oder ?
YJ Bj.90 4.0L HO , 4"FW mit 33er
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 27.03.2007 02:46von nicolas-eric • OffRoad-SWAT-Team | 1.468 Beiträge
wenn der tüv 23 monate abgelaufen ist bekommt man ihn auch nur für 1 monat neu. dann muss man wieder hin. ist der tüv über 2 jahre drüber bekommt man wieder 2jahre tüv. ist mir selber mal so passiert.
war das auto die ganze zeit angemeldet gibts kein problem.
ist es länger als 6 monate abgemeldet gibts ne vollabnahme. es sei denn, man stellt vor ablauf der 6 monate einen antrag auf aussetzung dieser frist, dann kann man den wagen bis zu 18 monate abgemeldet haben.
mit nem termin beim tüv darf man auch ohne polakette auf direktem wege zur abnahme fahren. aber auch kurze probefahrten nachreperaturen die der wiedererlangung dre plakette dienen sind erlaubt. da bekommt man aber leicht probleme, das als probefahrt nachzuweisen wenn man nicht grad werkstattmeister ist und mit einem kundenfahrzeug fährt.
LG Nico
http://www.jeeptj.de
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 27.03.2007 07:28von wahwah (gelöscht)
Ahh... Ok....
Habe mal genau nachgeschaut. Am 04.10.2006 habe ich das Auto abgemeldet. Also muss ich eigentlich befor den 4. April das Auto wieder anmelden. Um an zu melden muss er TUEV haben ne..?! Hoffe das kriege ich hin weil noch so ein par sachen zu tun sind...
Danke viel mals fuer die Info.
Gruss
Rob
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 27.03.2007 22:25von nicolas-eric • OffRoad-SWAT-Team | 1.468 Beiträge
ich hab nur beschrieben, was ich am eigenen leibe mit einem oldtimer (H-zulassung) erlebt habe. vielleicht ist es da auch anders. der muss ja auch jedes jahr zum tüv und zur AU.
LG Nico
http://www.jeeptj.de
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 31.03.2007 10:49von WJ-dest • Onroader | 82 Beiträge
ich habe grad mein Nachbarn gefragt, der ist TÜV-Prüfer.
Bring deine Karre einfach zum TÜV, du brauchst keine Vollabnahme und eine zeitliche Begrenzung gibt es auch nicht mehr!!! Wenn dein Auto älter als 7 Jahre ist, dann mußt du den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein mitnehmen! Vollabnahme gibt es nur noch, wenn du das Auto selbst gebaut hast, so nicht! Wenn du die letzten Nummernschilder noch hast und die letzte Versicherung auch, dann kannst du sogar mit den Kennzeichen (ohne Plaketten) auf direktem Wege zum TÜV fahren, aber erst mit der Versicherung sprechen! Wenn alles in Ordnung ist, dann bekommst du auch 2 Jahre TÜV.
Ich hoffe das ich dir helfen konnte.
MfG
Dennis
99er WJ, 4,0L, schwarz, 2" höher, Rancho´s rundum, schwarze Scheiben,
245/70 16 General Grabber AT² oder Pirelli Scorpion Ice&Snow
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 09.04.2007 01:37von Eumelole • Meister der Kaltverformung | 9.164 Beiträge
RE: Vollabnahme Regelung geaendert???
in Fragen & Infos für Neuanmeldungen 09.04.2007 08:21von wahwah (gelöscht)
So, diese Woche geht es zum TUEV....
Danke fuer Info allen !!
Rob
http://rob-ottenheim.fotoalbum-medion.de
HOLLAND W E L T M E I S T E R 2 0 1 0 ! ! ! !
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