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wahwah
"Fliegender Holländer"-Team:WahWah - Mann oder Holländer - JeepDealer
Beiträge: 835
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| 23.03.2007 21:30 |
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Ich als doofe Hollaender versuche zu verstehen wan/was/wie zum TUEV oder Vollabnahme. Das Licht geht bei mir aus wen ich Artikel 2345.234.34 Paragraf 25.54.32...... und das alles auf schwierig Deutsch geschrieben. Verstehe nicht das Leute die so etwas bedenken es selbst noch verstehen.
Auf Internet hat jeder eine andere Meinung dazu und jeder weiss es besser als jeder andere.
Mein TUEV war in Juli 2005 ENDE. Auto ist seit Oktober 2006 abgemeldet. Muss ich jetzt Vollabnahme machen oder sagt die neue Regelung ab 01.03.2007 das ich nur TUEV oder HU machen muss?
Rob
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Eumelole
  Meister der Kaltverformung
Beiträge: 6.198
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| 23.03.2007 22:52 |
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wahwah
"Fliegender Holländer"-Team:WahWah - Mann oder Holländer - JeepDealer
Beiträge: 835
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| 24.03.2007 07:15 |
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Ja, 18 Monate abgemeldet hab ich auch schon gehoert. Meine ist jetzt 6 Monate abgemeldet aber schon fast Zwei Jahre ueber TUEV.. Mal schauen ... Bringe meine 87-er auf jedenfall Heutenachmittag auf Anhaenger nach Willi...., weil ich glaube das Bremsen doch irgendwie funktionieren muessen vor TUEV ne..
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Eumelole
  Meister der Kaltverformung
Beiträge: 6.198
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| 24.03.2007 08:00 |
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Nighthawk
  Mädchen in den Modder schubser und alte Foren-Tipse
Beiträge: 5.910
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| 24.03.2007 09:01 |
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nicolas-eric
OffRoad-SWAT-Team
Beiträge: 1.401
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| 27.03.2007 02:46 |
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wenn der tüv 23 monate abgelaufen ist bekommt man ihn auch nur für 1 monat neu. dann muss man wieder hin. ist der tüv über 2 jahre drüber bekommt man wieder 2jahre tüv. ist mir selber mal so passiert. war das auto die ganze zeit angemeldet gibts kein problem. ist es länger als 6 monate abgemeldet gibts ne vollabnahme. es sei denn, man stellt vor ablauf der 6 monate einen antrag auf aussetzung dieser frist, dann kann man den wagen bis zu 18 monate abgemeldet haben. mit nem termin beim tüv darf man auch ohne polakette auf direktem wege zur abnahme fahren. aber auch kurze probefahrten nachreperaturen die der wiedererlangung dre plakette dienen sind erlaubt. da bekommt man aber leicht probleme, das als probefahrt nachzuweisen wenn man nicht grad werkstattmeister ist und mit einem kundenfahrzeug fährt.
LG Nico
 http://www.jeeptj.de
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wahwah
"Fliegender Holländer"-Team:WahWah - Mann oder Holländer - JeepDealer
Beiträge: 835
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| 27.03.2007 07:28 |
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Ahh... Ok.... Habe mal genau nachgeschaut. Am 04.10.2006 habe ich das Auto abgemeldet. Also muss ich eigentlich befor den 4. April das Auto wieder anmelden. Um an zu melden muss er TUEV haben ne..?! Hoffe das kriege ich hin weil noch so ein par sachen zu tun sind...
Danke viel mals fuer die Info.
Gruss Rob
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Nighthawk
  Mädchen in den Modder schubser und alte Foren-Tipse
Beiträge: 5.910
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| 27.03.2007 07:54 |
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Ne Vollabnahme nach 6 Monaten Eric ? Ich habe bis jetzt nie nach 6 Moanten ne Vollabnahme gemacht , außer bei Euch isset anders wie hier !
YJ Bj.90 4.0L HO , 4"FW mit 33er 
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wahwah
"Fliegender Holländer"-Team:WahWah - Mann oder Holländer - JeepDealer
Beiträge: 835
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| 27.03.2007 21:03 |
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Hi,
Habe gerade auf Strassenverkehrs-ding-bums-ambt.de geguckt Die sagen auch 18 Monaten und nicht 6.
Greetings Rob
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nicolas-eric
OffRoad-SWAT-Team
Beiträge: 1.401
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| 27.03.2007 22:25 |
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ich hab nur beschrieben, was ich am eigenen leibe mit einem oldtimer (H-zulassung) erlebt habe. vielleicht ist es da auch anders. der muss ja auch jedes jahr zum tüv und zur AU.
LG Nico
 http://www.jeeptj.de
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Nighthawk
  Mädchen in den Modder schubser und alte Foren-Tipse
Beiträge: 5.910
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| 28.03.2007 07:27 |
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H-Zulassung ist ne Sonder regelung die bestimmt mehr beobachtet wird !
YJ Bj.90 4.0L HO , 4"FW mit 33er 
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WJ-dest
Onroader
Beiträge: 82
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| 31.03.2007 10:49 |
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Zuletzt geändert: 31.03.2007 11:02
Hallo Mud Toy Ot,
ich habe grad mein Nachbarn gefragt, der ist TÜV-Prüfer.
Bring deine Karre einfach zum TÜV, du brauchst keine Vollabnahme und eine zeitliche Begrenzung gibt es auch nicht mehr!!! Wenn dein Auto älter als 7 Jahre ist, dann mußt du den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein mitnehmen! Vollabnahme gibt es nur noch, wenn du das Auto selbst gebaut hast, so nicht! Wenn du die letzten Nummernschilder noch hast und die letzte Versicherung auch, dann kannst du sogar mit den Kennzeichen (ohne Plaketten) auf direktem Wege zum TÜV fahren, aber erst mit der Versicherung sprechen! Wenn alles in Ordnung ist, dann bekommst du auch 2 Jahre TÜV. Ich hoffe das ich dir helfen konnte. MfG Dennis
99er WJ, 4,0L, schwarz, 2" höher, Rancho´s rundum, schwarze Scheiben, 245/70 16 General Grabber AT² oder Pirelli Scorpion Ice&Snow
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Eumelole
  Meister der Kaltverformung
Beiträge: 6.198
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| 09.04.2007 01:37 |
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wahwah
"Fliegender Holländer"-Team:WahWah - Mann oder Holländer - JeepDealer
Beiträge: 835
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| 09.04.2007 08:21 |
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